Ab 1. Januar 2011 sind im Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur noch Beiträge für medizinisch bedingte Fälle enthalten. Die allgemeinen Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen (CHF 180 jährlich für Personen bis 18 bzw. alle 5 Jahre für Erwachsene) wurden ersatzlos gestrichen.
Private Zusatzversicherungen sind von dieser Änderung nicht betroffen. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Krankenkasse.