Krankenkassen-Beiträge

Brillen & Kontaktlinsen:

Was zahlt die Krankenkasse?


Ab 1. Januar 2011 sind im Pflichtleistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur noch Beiträge für medizinisch bedingte Fälle enthalten. Die allgemeinen Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen (CHF 180 jährlich für Personen bis 18 bzw. alle 5 Jahre für Erwachsene) wurden ersatzlos gestrichen.

Private Zusatzversicherungen sind von dieser Änderung nicht betroffen. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihre Krankenkasse.


Sonderregelungen für medizinisch bedingte Spezialfälle
(Plichtleistungskatalog der Leistungsverordnung zum KVG)

Spezialfälle für Brillengläser, Kontaktlinsen oder Schutzgläser

Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen
z.B. Katarakt, Diabetes, Makulaerkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie, Medikamenteneinnahme. Status nach Operation (z.B. Katarakt, Glaukom, Amotio retinae).
Alle Altersgruppen, pro Seite, 
einmal pro Jahr SFr. 180.--, Bedingung: ärztlich verordnet

Spezialfälle für Kontaktlinsen

Bei Visusverbesserung um 2/10 gegenüber Brille bei  Myopie ab -8,0 Dioptrien; Hyperopie ab +6,0 Dioptrien;  Anisometropie ab 3,0 Dioptrien, falls Beschwerden.
Alle Altersgruppen, pro Seite, alle 2 Jahre SFr. 260.-- , Bedingung: ärztlich verordnet

Bei irregulärem Astigmatismus: Keratokonus, Hornhauterkrankung oder Verletzung, Status nach Hornhaut-Operation, Iris-Defekten.
Alle Altersgruppen, pro Seite, ohne zeitliche Beschränkung  SFr. 630.-- , Bedingung: ärztlich verordnet